Allgemeine Informationen
Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.
Vereinbarte Sitzungen müssen verrechnet werden. Bei Verhinderungen wird ersucht, dies spätestens 24 Stunden vorher bekannt zu geben.
Klinisch-psychologische Beratungen und Behandlungen können (mit Ausnahme der Testdiagnostik) leider nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Nach § 14 des Psychologengesetzes sind Klinische- und Gesundheitspsychologen sowie deren Hilfspersonal zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnissen verpflichtet.